|
|
Erprobungsphase/ Erneute Umweltbestandaufnahme8. Nach einer Erprobungszeit werden erneut die wichtigsten Daten und Ergebnisse zusammengetragen, bewertet und gegebenenfalls neue Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet bzw. alte Maßnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst. Veröffentlichung der Umwelterklärung9. Die Kirchengemeinde erstellt schließlich einen öffentlichen Rechenschaftsbericht über die Einführung ihres Umweltmanagementsystems (Umwelterklärung). Mit dieser Umwelterklärung wird gegenüber der Gemeinde und der Öffentlichkeit transparent was bereits durch das Umweltmanagement der Kirchengemeinde erreicht werden konnte. Zertifizierung durch externen Gutachter/ Registrierung des Standortes10. Nach erfolgreicher Einführung besteht für die Kirchengemeinde die Möglichkeit, sich durch einen externen Umweltgutachter nach der europäischen Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS III) zertifizieren zu lassen. 11. Hiernach schließt sich ein neuer Managementzyklus an.
|
|